häufig gestellte Fragen
1. Benötige ich einen Termin für die Hauptuntersuchung?
Grundsätzlich ist keiner erforderlich jedoch erleichtert ein Termin den Ablauf und verkürzt somit Ihre Wartezeit.
2. Was wird elementar bei einer Hauptuntersuchung von mir benötigt?
Sie müssen den Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung Teil 1) und eventuelle Unterlagen für technische Veränderungen (ABE, Teilegutachten bzw. Dokumente über vorgenommene Veränderungen) am Fahrzeug mitbringen. Genannte Materialien werden gleich bei der Anmeldung gefordert.
3. Kann ich mit EC-Karte zahlen?
Die EC-Kartenzahlung ist möglich. Lediglich Kreditkarten nehmen wir nicht an.
4. Braucht mein Fahrzeug einen Rückstrahler?
Ja! Jedes Fahrzeug, welches eine Erstzulassung nach 1937 erfahren hat, braucht einen Rückstrahler. Dieser Rückstrahler muss bauartgenehmigt sein, d.h. er braucht ein E-Prüfzeichen oder eine drei-periodische Wellenlinie als nationale Genehmigung.
5. Benötigt mein Fahrzeug eine Warnblinkanlage?
Alle mehrspurigen Kfz brauchen eine Warnblinkanlage. Es besteht Nachrüstpflicht für alle.