Hauptuntersuchung
Wir führen für Sie die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung an den Fahrzeugen durch.
- PKW
- KRAD
- LKW
- Anhänger
- Wohnmobile und Wohnwagen



Änderungen
gem. §19.3 StVZO

Gasprüfung
Campinggasprüfung nach G607
gewerblichte Gasanlagen

Einzelabnahmen
nach §19.2 StVZO
und §21 StVZO

Oldtimer
nach §23 StVZO
HU-Plakette abgelaufen?
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei
Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss
eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit
zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette
angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle
entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr
als zwei Monate überschritten ist.
Bei Pkw und Motorrädern gilt:
- Zwei bis vier Monate: 15 Euro
- Vier bis acht Monate: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Weiterbildung von Berufskraftfahrer
Modul 1-5

Überprüfung von Arbeitsmittel
Prüfung nach DGUV
Flurförderfahrzeuge, Tore u. Türen, Hebebühnen und vieles mehr.

Schadengutachten
an
PKW, KRAD, LKW, Wohnmobile,...

Oldtimer
Wertgutachten
Kurzgutachten für Versicherung
Schadengutachten



